Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung & Patientenverfügung

Das Gespräch eines Arztes mit einem Patienten über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung ermöglicht eine rechtliche Absicherung der medizinischen Behandlungswünsche des Patienten im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit. Durch eine umfassende Beratung können individuelle Vorstellungen und Wünsche besprochen werden, um sicherzustellen, dass die medizinische Versorgung im Einklang mit den persönlichen Präferenzen steht.

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Die 3 größten Vorteile

Ich bin Fachärztin für Allgemeinmedizin, Anthroposophische Medizin, Naturheilverfahren, Psychotherapie und Ernährungsmedizin.

Darum geht es

Über diese drei Dinge sprechen die wenigsten gerne, sie sind aber dennoch sehr wichtig.

Damit in ihrem Sinne gehandelt werden kann, ist es notwendig, dass Sie eine Vertrauensperson benennen, die in ihrem Sinne, wenn Sie hierzu nicht mehr in der Lage sind, handeln und entscheiden kann. Ob dazu eine Vorsorgevollmacht reicht oder eine Betreuungsverfügung notwendig ist, lässt sich in einem persönlichen Gespräch über die Vor- und Nachteile am besten besprechen.

Gemeinsam mit uns Ärzt:innen über die in den Patientenverfügungen dargestellten Situationen zu reden, empfinde ich als sehr sinnvoll, da sowohl ich als Ärztin, wie auch ihre Vertrauensperson einen Eindruck davon gewinnen können, was Sie in den jeweils in der Patientenverfügung dargestellten Situationen wünschen.

Nur die von verschiedenen Stellen angebotenen Patientenverfügungen durch zu kreuzen reicht nicht, da hieraus nur selten der in der konkreten Situation nötige Patientenwille abgeleitet werden kann.

Außerdem entlasten Sie ihre Angehörigen, da sie nicht mehr für Sie entscheiden müssen oder sollen, sondern nur mehr den von Ihnen dargelegten Willen durchsetzen müssen.

Für uns Ärzte ist eine Patientenverfügung, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstößt, bindend.

Kosten

Die Kosten richten sich nach der Zeit für unser gemeinsames Gespräch.

  • 15-Minuten-Gespräch: 30,00 Euro
  • 30-Minuten-Gespräch: 60,00 Euro
  • 45-Minuten-Gespräch: 90,00 Euro
  • 60-Minuten-Gespräch: 120,00 Euro

 

Als Ärztin bin ich verpflichtet nach der Gebührenordnung für Ärzte GÖA abzurechen.